Kundenmagazin 02|24

Vollmacht Mit ihr bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen handeln kann, falls Sie es nicht mehr können Patientenverfügung Sie regelt Ihre medi- zinische Behand- lung für den Fall, dass Sie sich selbst krankheitsbedingt dazu nicht mehr äußern können Zeit der P ege/ Elternunterhalt Hier bestimmen Sie, wie mit Ihnen umgegangen wer- den soll, falls Sie pflegebedürftig werden Testament Mit ihm bestimmen Sie, wie Ihr Vermö- gen auf Ihre Ange- hörigen verteilt wird Harmonie in der Familie | Niemanden zur Last fallen | Das Wichtigste geregelt haben Die 4 Säulen der persönlichen Vorsorge rechtlich medizinisch nanziell letzter Wille Kundenmagazin – Raiffeisenbank im Donautal eG Generationenberatung // 17 Der digitale Nachlass – eine besondere Baustelle der privaten Vorsorge Eine gesonderte Rolle beim Thema Nachlass nimmt der digitale Nachlass ein, das heißt derjenige Nachlass, den Sie im Internet zurücklassen. Das betrifft E-Mail-Accounts und Konten in den sozialen Medien genauso wie Verträge mit Softwareanbietern, Ihr Online-Banking, Ihren Datenspeicher und Abonnements. Auf folgende Punkte sollte bei der Vorsorge des digitalen Nachlasses geachtet werden: ■ Fangen Sie selbst frühzeitig damit an, eine Liste mit Ihren Accounts und den entsprechenden Passwörtern anzulegen. Viele Smartphones bieten dazu auch Passwortmanager an, die alle Passwörter für Sie hinterlegen und auf den Ihre Angehörigen mit einem Masterpasswort Zugang haben können. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die weiß, wo sich diese Liste beziehungsweise das Masterpasswort befindet. ■ Im Todesfall kann es sinnvoll sein, eine Ihnen vertraute Person als digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen und eine handschriftliche Vollmacht zu erteilen, damit sie über Ihren Tod hinaus auf Ihre Daten und Konten zugreifen kann. ■ Einige Plattformen bieten für den Todesfall von Nutzern auch Nachlassoptionen in ihren Einstellungen an. In diesen können Sie selbst festlegen, was mit Ihren Daten passieren soll. Bei Google gibt es zum Beispiel den Kontoinaktivitätsmanager, in dem Sie bestimmen können, wer auf Ihr Konto nach Ihrem Tod Zugriff hat oder ob das Konto nach einer gewissen Zeit der Inaktivität automatisch gelöscht werden soll. Bei Facebook lässt sich das Konto zudem auch in den „Gedenkzustand“ versetzen. Für komplexe Regelungen außerhalb des digitalen Nachlasses stehen Ihnen unsere Spezialisten der Generationenberatung gerne zur Verfügung. ■

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